BWH
Brunner

Richtlinie zu Domain-Registrierungsdaten

Erhebung, Überprüfung und Offenlegung

Brunner Webhosting, Inhaber Walter Brunner, Pöttmesserweg 4, 4400 Garsten, Österreich

Veröffentlicht gemäß § 30 Abs. 3 und Abs. 5 Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)

Gültig ab: 1.10.2026 · Version 1.0

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Domains, die Brunner Webhosting als akkreditierter Registrar der nic.at GmbH (.at, .co.at, .or.at) oder als Reseller eines anderen Registrars (gTLDs und weitere ccTLDs) registriert und verwaltet. Sie gilt auch für Domains, die über Wiederverkäufer von Brunner Webhosting registriert werden.

2. Welche Daten wir erheben

Für jede Domain erheben und speichern wir:

Datum Pflicht
Domainname und Registrierungsdatumja
Vollständiger Name des Domaininhabers (bei Unternehmen inkl. Rechtsform)ja
Postanschrift des Domaininhabersja
E-Mail-Adresse des Domaininhabersja
Telefonnummer des Domaininhabersja
E-Mail-Adresse und Telefonnummer einer abweichenden verwaltenden Stelle (z. B. Admin-Kontakt)wenn vorhanden

Ohne vollständige Pflichtangaben führen wir keine Registrierung, keinen Transfer und keinen Inhaberwechsel durch.

3. Wie wir die Richtigkeit sicherstellen

3.1 Bei der Registrierung (ex ante)

  • Pflichtfeld- und Formatprüfung aller Angaben (E-Mail-Syntax, internationales Telefonformat, PLZ/Ort-Plausibilität).
  • Bestätigung der E-Mail-Adresse über einen Bestätigungslink.
  • Abgleich mit bereits bekannten Kundendaten (Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsdaten). Ein Inhaber, dessen Identität wir bereits geprüft haben, muss sie für weitere Domains nicht erneut nachweisen.

3.2 Laufend und anlassbezogen (ex post)

  • Wir werten die von der Registry übermittelten Datenqualitätsberichte aus und fordern bei Auffälligkeiten eine Korrektur an.
  • Eine Verifizierung wird insbesondere ausgelöst bei: fehlenden Pflichtangaben, nicht zustellbaren E-Mails, nicht erreichbaren Telefonnummern, unplausiblen Adressen, Beschwerden oder Missbrauchsmeldungen, Aufforderung durch die Registry oder eine Behörde sowie stichprobenartig.

3.3 Nachweise bei einer Verifizierung

  • Natürliche Personen: amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder Identifizierung mit ID Austria, sowie ein Adressnachweis (z. B. Meldezettel, Rechnung eines Versorgers, nicht älter als 3 Monate).
  • Juristische Personen und Vereine: Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug (oder ausländisches Pendant) sowie ein Adressnachweis.

3.4 Fristen und Folgen

  • Der Domaininhaber hat ab unserer Aufforderung 14 Tage Zeit, die Daten zu korrigieren und/oder Nachweise vorzulegen.
  • Bei .at-Domains gelten zusätzlich die Fristen der nic.at: Nach Ablauf wird die Domain aus dem DNS entfernt (serverHold); werden die Daten danach nicht binnen 30 Tagen berichtigt, wird die Domain widerrufen.
  • Wir können eine Domain selbst aus dem DNS entfernen (clientHold), wenn die Daten grob unrichtig sind, nicht in absehbarer Zeit berichtigt werden können oder kein gültiger Vertrag besteht.

3.5 Dokumentation

Ergebnis, Datum, Methode und Aktenzeichen jeder Verifizierung werden dokumentiert und an die Registry gemeldet. Kopien von Nachweisen bewahren wir bis 1 Jahr nach Ende des Domainvertrags auf und löschen sie danach.

4. Veröffentlichung von Daten (Whois/RDAP)

  • Ist der Domaininhaber eine juristische Person, werden Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer öffentlich abrufbar gemacht. Wir empfehlen dafür allgemeine Kontaktdaten (z. B. office@…, Zentrale).
  • Daten natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht.

5. Auskunft an berechtigte Stellen (Offenlegung)

Berechtigte Zugangsnachfrager – insbesondere Behörden, Strafverfolgungsbehörden, Computer-Notfallteams (CSIRTs) sowie Personen mit nachgewiesenem rechtlichem Interesse – erhalten auf rechtmäßigen und hinreichend begründeten Antrag Zugang zu nicht öffentlichen Registrierungsdaten.

Antrag stellen: per E-Mail an domain-auskunft@brunner.at mit

  1. Name, Organisation und Kontaktdaten des Antragstellers,
  2. betroffener Domain,
  3. angefragten Daten,
  4. Rechtsgrundlage und Begründung (Zweck, berechtigtes Interesse),
  5. bei Behörden: Aktenzahl bzw. Bezug.

Bearbeitung: Wir bestätigen den Eingang und beantworten jeden Antrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit nach DSGVO und geben nur die für den Zweck erforderlichen Daten heraus. Eine Ablehnung wird begründet. Anträge und Entscheidungen werden dokumentiert.

6. Pflichten der Domaininhaber und Wiederverkäufer

Domaininhaber müssen ihre Daten richtig, vollständig und aktuell halten und an Verifizierungen mitwirken. Wiederverkäufer von Brunner Webhosting sind vertraglich verpflichtet, dieselben Daten zu erheben, Verifizierungsanfragen binnen 5 Werktagen zu beantworten und Nachweise aufzubewahren.

7. Kontakt

Fragen zu dieser Richtlinie: office@brunner.at · +43 7252 41870
Missbrauchsmeldungen: abuse@brunner.at